Wir sind für Sie da!
7 Tage die Woche von 9:00 Uhr - 16:30 Uhr
November-März von 9:00 Uhr - 15:30 Uhr (Sa/So 9-14 Uhr)
Der Mietvertrag, den Sie über die "Urlaub an der Ostsee GmbH" (nachfolgend Urlando) abschließen, kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer der Ferienunterkunft zustande. Urlando ist lediglich Vermittler und ist somit nur als solcher verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte, die Urlando vermittelt, erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen. Sofern Sie weitere Leistungen hinzukaufen oder andere Leistungen als Zugabe erhalten, wie z. B. Eintrittskarten zu Attraktionen, geht es dort um Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter der hinzu gekauften Leistung. Solche externen Leistungen werden nicht durch diese Bedingungen abgedeckt.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Mietpreise grundsätzlich inklusive Strom, Wasser und Heizung.
Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises wir sofort nach Reservierung fällig. Den Restbetrag inkl. der Kaution bezahlen Sie bitte spätestens 21 Tage vor Anreise. Bei einer Reservierung von 60 Tagen bis 4 Tagen vor Anreise ist der Komplettbetrag sofort zu überweisen. Falls Ihre Reservierung nur 4 Tage oder weniger vor Anreise erfolgt, können Sie auch in einer unserer Rezeptionen bei Anreise in bar bezahlen. Die Wohnung kann nicht bezogen werden, solange sie nicht vollständig bezahlt und die Kaution hinterlegt wurde. Ein Überweisungsbeleg kann als Nachweis nicht akzeptiert werden.
Eine Kurtaxe / Tourismus-Abgabe wird durch uns im Namen der Gemeinde in Rechnung gestellt und an die Gemeinde weitergeleitet. Falls die Gemeinde den Preis der Kurtaxe nach Ihrer Buchung bis zu Ihrer Anreise ändern sollte, wird Ihnen Urlando die Differenz in Rechnung stellen bzw. gutschreiben.
Aktuell wird keine Kaution erhoben.
Wenn es sich um eine Jugendgruppe nach Punkt 2.2 oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist Urlando berechtigt, eine erhöhte Kaution von bis zu 500 € pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben.
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Wenn Sie die Wohnung nicht in Anspruch nehmen, müssen wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen und den entstandenen Verlust verlangen:
Bei Buchungen vor dem 01.02.2021: Bei Stornierung bis zum 31. Tag vor der Anreise stellen wir 30 % der Miete in Rechnung und ab dem 30. Tag vor Anreise 90 %. Nicht kurzfristige Buchungen (21 Tage oder mehr vor Anreise) können 3 Tage lang kostenlos storniert werden.
Bei Buchungen ab dem 01.02.2021: Reservierungen können bis zum 60. Tag vor Anreise kostenfrei storniert werden (Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet), bei Stornierungen ab dem 59. Tag vor Anreise berechnen wir 90 % des Gesamtpreises.
Einzelne Tage einer Buchung können nicht storniert werden. Erhält Urlando keine Stornierung in Textform, sind weiterhin 100% der Miete fällig, auch wenn das gemietete Ferienobjekt nicht bezogen wird (Nichtantritt).
In allen Fällen bleibt Ihnen das Recht vorbehalten, einen geringeren Betrag nachzuweisen.
Umbuchungen: Auf Umbuchungen besteht kein Anspruch. Erfüllt Urlando den Umbuchungswunsch, kann Urlando pauschal 45,00 € für die Umbuchung berechnen.
Bei Stornierungen aufgrund von behördlichen Anordnungen, (z. B. Anreiseverbot) wird die Servicegebühr in Höhe von 25,00 € nicht erstattet.
Bitte beachten Sie bei Abreise die Checkliste in der (elektronischen) Gästemappe.
Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt besenrein zu hinterlassen, sowie den Abwasch des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschrankes, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills, Entfernung aller durch Hunde verursachten Verunreinigungen (Hundehaare, übermäßige Verschmutzung, etc.), Entfernung der Asche aus dem Ofen und Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes zu erledigen.
Beachtet der Mieter diese Punkte nicht, ist Urlando berechtigt, eine angemessene Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
Sollte der Mieter bei Ankunft eine mangelhafte Reinigung, Schäden oder Mängel am Ferienobjekt feststellen, obliegt es der Verantwortung des Mieters, dies sofort zu reklamieren. Reklamationen zur Reinigung müssen umgehend erfolgen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln müssen schnellstmöglich und spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit bzw. der Feststellung des Mangels oder Schadens erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie Urlando bzw. dem Eigentümer in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen müssen. Eine unangemessen kurze Frist setzt automatisch eine angemessene Frist. Sollten Sie vor Fristablauf gleichwohl abreisen, so geschieht das allein auf Ihr rechtliches und wirtschaftliches Risiko hin. Urlando wird namens des Eigentümers eine Minderung des Reisepreises nur für den Zeitraum überprüfen können, für den eine Mängelrüge vorliegt oder von Ihnen schuldlos unterlassen wurde. Sollte Abhilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen. Vergessen Sie aber bitte nicht, dass Sie in jedem Falle verpflichtet sind, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Auch vor einer Kündigung (§651e BGB) müssen Sie eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder bereits verweigert wurde oder wenn nicht die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
Je nach Ferienanlage bieten wir Ihnen kostenlose Zusatzleistungen an: Zum Beispiel die Bereitstellung von Bollerwagen und von Kinder-Betten / -Stühlen, die Nutzung der Waschautomaten und Trockner, die Bereitstellung von Strandkörben während der Saison oder der kostenlose Zugang zum Internet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen Ersatz, auch nicht in Form einer Mietminderung, gewähren können, sollte ein solcher Service wider Erwarten einmal nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise wenn bereits alle Bollerwagen vergeben sind.
Ferner stellen wir Ihnen eine hochwertige Einrichtung und Elektrogeräte zur Verfügung. Aber auch diese können einmal defekt sein. Sollte dies der Fall sein, erfolgt eine schnellstmögliche Reparatur durch unseren Service. Wir bitten um Verständnis, dass für die Zwischenzeit auch hier keine Entschädigung von unserer Seite geleistet werden kann.
Eine Schadenshaftung für Ihr Fahrzeug wird auch auf den bereitgestellten Parkplätzen ausgeschlossen.
Im Falle höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, innere Unruhen, Anordnungen von Behörden, Terroranschläge, Feuer, Stromausfälle, Unfälle, Unwetter- / Elementarschäden oder Streiks, übernehmen wir keine Haftung.
Der Mieter ist für Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts entstehen, verantwortlich - egal, ob vom Mieter selbst oder Dritten, die vom Mieter Zugang zum Ferienobjekt erhalten haben, verursacht. Schäden am Objekt und / oder des Inventars, die während des Aufenthalts verursacht werden, müssen Urlando sofort gemeldet werden.
Reklamationen durch Urlando, die aus in der Mietzeit entstandenen Schäden resultieren, müssen - sofern der Mangel angemeldet ist oder durch gewöhnliche Achtsamkeit erkannt werden kann - innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit geltend gemacht werden, es sei denn, der Mieter hat fahrlässig gehandelt.
Urlando kontrolliert das Ferienobjekt bei jedem Mieterwechsel. Wenn uns Schäden nach Ihrer Abreise auffallen, müssen wir davon ausgehen, dass sie während Ihres Aufenthalts entstanden sind.
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Regelung entspricht. Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.
Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen.